VOLLGUTACHTEN nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Umfassende Begehung, Analyse, Bewertung und Beratung.

Die Beauftragung eines Vollgutachtens - gerade zur Vorlage bei Behörden und Gerichten - gibt Ihnen die nötige Sicherheit und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.

Ein Vollgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen. Das Vollgutachten ist mit einem Umfang von 40-50 Seiten die ausführlichste Form der Immobilienbewertung.

Auf Grundlage von §194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt eine unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie. Nach Fertigstellung des umfassenden Vollgutachtens erfolgt eine sachliche Erläuterung aller Vor- und Nachteile des Objekts (Risikobeurteilung) nebst einer Erläuterung etwaiger Sanierungsarbeiten, sowie der hieraus entstehenden Kosten.

Sofern Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt benötigen, sprechen Sie mich auf spezielle Gutachten für Finanzbehörden an.

Objektart

Einfamilienhäuser

Zweifamilienhäuser

Eigentumswohnungen

3.451 € (Normalstufe¹)
4.406 € (Schwierigkeitsstufe¹ ²)

Objektart

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Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz, jedoch mindestens 2.975 € ¹

¹ Bei Marktwerten > 1.000.000€ zzgl. 0,3% des Marktwertes

² Erläuterung Gründe für die Einordnung in die Schwierigkeitsstufe können insbesondere vorliegen bei Wertermittlungen:

  • für Erbbaurechte, Nießbrauch- und Wohnrechte, sonstige Rechte sowie Baulasten

  • bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen und Enteignungen

  • bei steuerlichen Bewertungen

  • für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück

  • bei Berücksichtigung von Schadensgraden

  • bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages

Ihr Anliegen ist nicht dabei oder Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.